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Krypto-Steuer in Österreich

Eine strukturierte Übersicht zur Besteuerung von Krypto für Privatpersonen in Österreich, Steuerregime, Satz, zulässige Kostenbasis-Methoden, Freibeträge und Anti-Missbrauchsregeln.

Allgemeine Information aus unserem Länderdatensatz, keine Steuerberatung. Regeln ändern sich, prüfen Sie mit einer Fachperson vor Ort.

Krypto-Steuer in Österreich

Die Kryptobesteuerung in Österreich wurde durch die Ökosozialen Steuerreform grundlegend neu geregelt: Die meisten Kryptowerte fallen nun unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem eigenen Steuersatz, und Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte sind grundsätzlich steuerneutral. Verkauf gegen Euro, Ausgaben und Erträge können jedoch Steuerpflichten auslösen. Dieser Leitfaden erklärt die wesentlichen Regeln, die Abgabe und das Belegwesen, dann erstellt CryptaTax Ihren österreichischen Steuerbericht aus Ihrer vollständigen Transaktionshistorie.

Dies sind allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Die österreichischen Krypto-Regeln hängen von Ihren Umständen ab und können sich ändern. Prüfen Sie die aktuelle Rechtslage beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) oder Ihrem zuständigen Finanzamt, und bestätigen Sie die geltenden Sätze und Regelungen in der Übersichtstabelle auf dieser Seite oder bei einem qualifizierten Steuerberater.

Wird Krypto in Österreich besteuert?

Ja, aber die Art der Besteuerung hat sich durch die Reform wesentlich verändert. Kryptowährungen, die als Kapitalvermögen eingestuft werden, unterliegen einem Sondersteuersatz (Kapitalertragsteuer), der auf realisierte Gewinne angewendet wird. Bloßes Kaufen und Halten ist kein steuerpflichtiger Vorgang; die Steuerpflicht entsteht erst bei Realisierung, also beim Umtausch in Euro, beim Ausgeben oder beim Erhalt von Krypto als Ertrag. Da die Reform das Bild gegenüber den alten Regeln erheblich verändert hat, prüfen Sie für jede Transaktionsart die aktuell geltende Behandlung beim BMF.

Eine zentrale Besonderheit des österreichischen Rechts ist, dass Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte grundsätzlich steuerneutral behandelt werden: Der Tausch einer Coin gegen eine andere löst keine sofortige Steuerpflicht aus, der Steueranlass verschiebt sich auf den Zeitpunkt, an dem Sie die Kryptosphäre verlassen. Damit weicht Österreich von vielen anderen Ländern ab, was die Berechnung Ihrer Jahressteuerlast maßgeblich beeinflusst. Prüfen Sie den genauen Anwendungsbereich dieser Regelung, insbesondere für Altbestände und Übergangsregeln, beim BMF.

Veräußerungsgewinne und Kapitalerträge

Ein steuerpflichtiger Realisierungsvorgang liegt vor, wenn Sie Krypto in Euro tauschen, für Waren oder Dienstleistungen ausgeben oder anderweitig aus der Kryptosphäre heraustreten. Der Gewinn ergibt sich aus dem Erlös abzüglich der Anschaffungskosten der veräußerten Einheiten. Da Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte die Anschaffungskosten auf das neue Asset übertragen, ist eine lückenlose Kostenbasis, auch über lange Ketten von Tauschgeschäften, entscheidend für eine korrekte Erklärung. Mehr zur Kostenbasis-Methodik finden Sie in unserem Krypto-Steuer-Leitfaden.

  • Sondersteuersatz (KESt): Für Kryptowerte, die unter das Kapitalvermögensregime fallen, gilt aktuell ein eigener Steuersatz (Kapitalertragsteuer). Prüfen Sie den derzeit geltenden Satz beim BMF und verifizieren Sie die Angaben in der Übersichtstabelle auf dieser Seite.
  • Krypto-zu-Krypto-Tausch: Grundsätzlich steuerneutral, die Anschaffungskosten werden auf das erhaltene Asset übertragen; der Steueranlass entsteht erst beim Verlassen der Kryptosphäre.
  • Altbestände (Altvermögen): Für Krypto, das vor dem Inkrafttreten der Reform erworben wurde, können Übergangsregelungen gelten, die sich von der Behandlung neuer Bestände unterscheiden. Prüfen Sie die Behandlung Ihrer Altbestände beim Finanzamt.
  • Verluste aus Kryptokapitalvermögen können grundsätzlich mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen verrechnet werden, prüfen Sie die aktuellen Verrechnungsregeln beim BMF.

Krypto-Einkünfte: Staking, Mining und Airdrops

Erträge aus Staking, Mining und Airdrops sind grundsätzlich bei Zufluss steuerbar, in der Regel zum Marktwert zum Zeitpunkt des Empfangs. Dieser Zufluss-Wert bildet zugleich die Anschaffungskosten für eine spätere Veräußerung. Bei organisiertem, nachhaltig auf Gewinn ausgerichtetem Mining kann die Tätigkeit als Gewerbebetrieb eingestuft werden, was abweichende steuerliche Regeln auslöst. Bestätigen Sie die aktuelle Behandlung von Staking-Rewards beim BMF, da diese Einzelheiten nuanciert sind und laufend durch behördliche Hinweise konkretisiert werden.

DeFi und NFTs

DeFi-Aktivitäten, Lending, Liquidity Providing, Yield Farming, Wrapping und Bridging, können sowohl ertragliche als auch veräußerungsähnliche Vorgänge auslösen. Die Wechselwirkung mit der Steuerneutralität von Krypto-zu-Krypto-Transaktionen ist fallbezogen zu beurteilen, da manche Protokollinteraktionen wie Tauschgeschäfte aussehen, während andere die wirtschaftliche Position wesentlich verändern. NFTs folgen grundsätzlich demselben Rahmen, wobei Schöpfer und gewerbliche Händler möglicherweise abweichenden Regeln unterliegen. Dokumentieren Sie jeden Schritt sorgfältig und prüfen Sie die Einordnung mit dem BMF.

Formulare und Abgabe

Kryptoeinkünfte werden in der jährlichen Einkommensteuererklärung (Formular E1) erklärt, Kapitalerträge in der Regel in der Beilage E1kv. Bei österreichischen Dienstleistern kann die Kapitalertragsteuer bereits einbehalten worden sein (*Abzugsteuer*); bei ausländischen Börsen und Selbstverwahrung sind Sie selbst zur Erklärung verpflichtet. Reichen Sie über FinanzOnline ein und prüfen Sie die aktuellen Fristen beim BMF.

  • Steuerjahr: Kalenderjahr (1. Januar, 31. Dezember).
  • Abgabefrist: Grundsätzlich 30. April des Folgejahres; bei Nutzung von FinanzOnline verlängert sich die Frist in der Regel bis 30. Juni. Mit einem bevollmächtigten Steuerberater sind weitere Verlängerungen möglich, prüfen Sie die aktuell geltenden Fristen.
  • Vorauszahlung: Falls keine Abzugsteuer einbehalten wurde, kann eine quartalsweise Vorauszahlung erforderlich sein, klären Sie dies mit dem Finanzamt.

Aufbewahrungspflichten

Da Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte die Anschaffungskosten auf nachfolgende Assets übertragen, ist eine lückenlose, chronologische Kostenbasis besonders wichtig. Bewahren Sie für jede Transaktion folgende Angaben auf:

  • Datum und Uhrzeit jedes Kaufs, Tausches, Verkaufs oder Zuflusses
  • Art des Vorgangs (Kauf, Tausch, Verkauf, Staking-Reward, Airdrop …)
  • Menge und Euro-Wert zum Transaktionszeitpunkt
  • Anschaffungskosten, die durch Tauschgeschäfte auf das neue Asset weitergereicht werden
  • Handelsplatz oder Wallet-Adresse sowie angefallene Gebühren
  • Alle Unterlagen für den gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungszeitraum, prüfen Sie die aktuell geltende Frist beim BMF.

Typische Fehler bei der österreichischen Kryptosteuererklärung

  • Alte Regeln anwenden, die Reform hat das Bild grundlegend verändert; Informationen aus der Zeit vor der Reform können irreführend sein.
  • Tauschgeschäfte als steuerpflichtig behandeln, Krypto-zu-Krypto-Tausch ist grundsätzlich steuerneutral; der Steueranlass entsteht erst beim Verlassen der Kryptosphäre.
  • Kostenbasis bei Tauschgeschäften verlieren, da Anschaffungskosten durchgereicht werden, führt eine Lücke in der Aufzeichnung zu fehlerhaften Gewinnen bei der späteren Realisierung.
  • Eigentransfers als Veräußerung buchen, das Verschieben zwischen eigenen Wallets ist kein steuerpflichtiger Vorgang.
  • Erträge vergessen, Staking, Mining und Airdrops sind bei Zufluss steuerbar, nicht erst bei späterem Verkauf.
  • Altbestandsregelung übersehen, für vor der Reform erworbene Coins können Übergangsregeln gelten, die zu prüfen sind.

Wie CryptaTax bei der österreichischen Kryptosteuererklärung hilft

  • Importiert Ihre vollständige Historie aus Börsen und Wallets an einem Ort
  • Erkennt und markiert steuerneutrale Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte und überträgt die Anschaffungskosten korrekt weiter
  • Verfolgt die lückenlose Kostenbasis über beliebig lange Ketten von Tauschgeschäften
  • Bewertet Erträge aus Staking, Mining und Airdrops zum Zufluss-Zeitpunkt
  • Eliminiert Doppelzählungen bei Eigentransfers zwischen Ihren Wallets
  • Erstellt einen erklärungsfertigen Bericht mit den Werten für Ihre österreichische Einkommensteuererklärung
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Krypto-Steuer für Privatpersonen, Österreich

Allgemeine Informationen

Standardrahmen
IFRS
Krypto-Klassifizierung
Immaterieller VermögenswertUmlaufvermögen
Steuerjahr
Kalenderjahr (M12)
Funktionale Währung
EUR
FX-Quelle (Berichterstattung)
ECB
FX-Quelle (Steuer)
ECB
Transaktionskurs
Tageskurs
Hyperinflationär
✗ Nein

Steuer für Privatpersonen, Regime

Steuerregime
Pauschalsteuer
Seit März 2022 gilt Krypto als Kapitalvermögen nach §27 EStG. Pauschaler Sondersteuersatz.
Steuersatz
27.5%
27,5% pauschal (KESt) unabhängig von der Haltedauer

Steuer für Privatpersonen, Anschaffungskosten

Bewertungsgrundlage
Historische Anschaffungskosten
Bewertungsverfahren
WAVG
Methode wählbar
✗ Nein
Zulässige Methoden
WAVG
Länderüberschreibung
SLIDINGAVERAGE

Steuer für Privatpersonen, Steuerbefreiungen

CGT befreit
✗ Nein
Haltedauer
Vorteil durch Haltedauer
Jährliche Befreiung
Befreiung bis zur Schwelle

Steuer für Privatpersonen, Anti-Avoidance

Wash Sale
✗ Aus
Regel für denselben Tag
✗ Nein
Scheinverlust
✗ Nein
Verlustbeschränkung
Unbeschränkt
Verlustvortrag
Unbegrenzt
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Muss ich in Österreich Kryptosteuer zahlen?

Ja. Nach der Reform fallen Kryptogewinne grundsätzlich unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen und werden bei Realisierung, also beim Umtausch in Euro oder beim Ausgeben, mit einem Sondersteuersatz (KESt) versteuert. Bloßes Kaufen und Halten ist kein steuerpflichtiger Vorgang.

Ist der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere in Österreich steuerpflichtig?

Grundsätzlich nein. Das österreichische Recht behandelt Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte nach der Reform als steuerneutral, die Steuerpflicht entsteht erst, wenn Sie die Kryptosphäre verlassen. Prüfen Sie den genauen Anwendungsbereich beim BMF.

Welcher Steuersatz gilt für Kryptogewinne in Österreich?

Gewinne aus Kryptovermögen, das unter das Kapitalvermögensregime fällt, unterliegen aktuell einem eigenen Sondersteuersatz (Kapitalertragsteuer). Da sich Sätze ändern können, prüfen Sie die derzeit geltende Zahl in der Übersichtstabelle auf dieser Seite und bestätigen Sie sie beim BMF.

Wie werden Staking-Erträge in Österreich besteuert?

Staking-Erträge sind grundsätzlich bei Zufluss steuerbar, in der Regel zum Marktwert zum Zeitpunkt des Empfangs. Dieser Wert bildet zugleich die Anschaffungskosten für eine spätere Veräußerung. Die Einzelheiten sind nuanciert und wurden durch behördliche Hinweise konkretisiert; bestätigen Sie die aktuelle Behandlung beim BMF.

Was gilt für Krypto, das ich vor der Reform gekauft habe?

Für Altbestände, die vor dem Inkrafttreten der Reform erworben wurden, können Übergangsregelungen gelten, die von der Behandlung neuer Bestände abweichen. Da die Details einzelfallabhängig sind, prüfen Sie Ihre Altbestände vor der Erklärung mit dem zuständigen Finanzamt.

Welches Formular verwende ich für Krypto in Österreich?

Kryptoeinkünfte werden im Formular E1 (Einkommensteuererklärung) mit der Beilage E1kv für Kapitalerträge erklärt. Bei österreichischen Dienstleistern kann Abzugsteuer bereits einbehalten worden sein; bei ausländischen Börsen und Self-Custody müssen Sie selbst erklären. Reichen Sie über FinanzOnline ein.

Wie hilft CryptaTax bei der österreichischen Kryptosteuererklärung?

CryptaTax importiert Ihre Börsen und Wallets, erkennt steuerneutrale Tauschgeschäfte und überträgt Anschaffungskosten korrekt, rekonstruiert die lückenlose Kostenbasis über Tauschketten, bewertet Erträge bei Zufluss und erstellt einen erklärungsfertigen Bericht für Ihre österreichische Steuererklärung.

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